Falls Sie unter einer akuten Erkrankung wie z.B. akuten Rückenschmerzen leiden oder auch aus anderen Gründen ärztlichen Rat brauchen, bemühen wir uns natürlich auch hier, den Kontakt zu infektiös erkrankten Patienten zu vermeiden.
Auch hier ist es sicherlich sinnvoll, sofern möglich über die Video- und Telefonsprechstunde mit uns zu besprechen, ob ein Termin in der Praxis überhaupt erforderlich ist. Rezepte dürfen wir auch weiterhin per Post zu Ihnen oder an eine von Ihnen benannte Apotheke versenden.
Falls dennoch eine körperliche Untersuchung erforderlich ist, haben wir auch für Sie Sprechstundenzeiten eingerichtet, bei denen die Wahrscheinlichkeit eines Kontakt zu infizierten Patienten minimiert ist.
Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach telefonischem Kontakt ist ausschließlich bei leichten Symptomen der oberen Atemwege für zunächst max. 7 Tage und befristet bis zum 18.5.2020 möglich. Sofern Sie aufgrund einer anderen Erkrankung eine Bescheinigung benötigen, müssen Sie sich nun wieder persönlich oder per Videosprechstunde bei uns vorstellen.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Bescheinigungen besteht unverändert fort.
Gemäß der aktuellen Rechtslage dürfen weiterhin keine Patienten krankgeschrieben werden, die über keinerlei Symptome verfügen, weder bei Angst vor Ansteckung noch bei angeordneter oder freiwilliger Quarantäne.