Um insbesondere unsere chronisch-erkrankten Patienten zu schützen, können wir Infektionserkrankungen derzeit nur in bestimmten Zeitfenstern behandeln.
Mit Blick auf die derzeitigen Bestimmungen dürfen bei leichten Symptomen auch Arebitsunfähigkeitsbescheinigungen nach Kontaktaufnahme über die Telefon- oder Videosprechstunde ausgestellt werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir derzeit möglichst vielen Patienten zeitnahe Kontakte ermöglichen möchten und daher nicht immer sicherstellen können, jeden Patienten zu dem Arzt / der Ärztin seiner Wahl zuordnen zu können. Sollten Sie unbedingt zu einem bestimmten Arzt möchten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch!
Klicken Sie hier für einen Termin zur Telefon- oder Videosprechstunde, wenn